AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Stefan Lingl Werbeagentur (nachfolgend in Kurzform Lingl&Friends/Agentur/Auftragnehmer genannt) erteilten Aufträge mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend in Kurzform Auftraggeber/Kunde genannt).

1.1 Die Agentur Lingl&Friends erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.2 Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

2.1 Alle Arbeiten (Konzepte, Entwürfe und Werkleistungen, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen, Texte und andere Vorlagen) von Lingl&Friends sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen der Stefan Lingl Werbeagentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG zu.

2.2 Lingl&Friends darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

2.3 Ohne Zustimmung von Lingl&Friends dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

2.4 Die Werke von Lingl&Friends dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des vereinbarten Honorars.

2.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) bedürfen der Einwilligung von Lingl&Friends und sind honorarpflichtig.

2.6 Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur gegen das vereinbarte bzw. übliche Honorar zzgl. gesetzlicher MwSt. und Urheberbenennung beim Werk zulässig. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dem Auftragnehmer von vervielfältigten Werken mindestens zehn Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

2.7 Über den Umfang der Nutzung steht Lingl&Friends ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Lingl&Friends.

2.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3.1 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle überreichten Arbeiten und Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum von Lingl&Friends. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

3.2 Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur Lingl&Friends unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

3.3 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von Lingl&Friends oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert berechnet. Vertragspartner, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

4.2 Die Auftragserteilung erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch schlüssige Handlung des Auftraggebers.

4.3 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von Lingl&Friends und nach den Honorarempfehlungen „Vergütungstarifvertrag Design“ der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand. Angebote, Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht
verbindlich; zu erwartende Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation, des Angebots oder des Kostenvoranschlages von mehr als 15 % werden dem Kunden unverzüglich angezeigt.

4.4 Soweit nicht anders festgelegt, ist nach schriftlicher Auftragsbestätigung und bei Arbeitsbeginn eine erste Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes fällig. Die Restzahlung (70 %) wird nach Abnahme des Projektes fällig.

4.5 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.6 Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum der Agentur Lingl&Friends. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Vertragspartner nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

4.7 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Lingl&Friends für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Bei Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Lingl&Friends alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Lingl&Friends von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

5.2 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

5.3 Lingl&Friends ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Lingl&Friends entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Stefan Lingl Werbeagentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Stefan Lingl Werbeagentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, erhebt Lingl&Friends eine Handling Fee in Höhe von 15 %.

5.5 Auslagen für technische und andere Nebenkosten (z. B. Material, Transporte, Versand etc.) sind vom Auftraggeber zu erstatten. Diese werden nach Anfall und Aufwand berechnet.

5.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,50 € je gefahrenen Kilometer berechnet. Für Fahrten mit der Bahn wird das reguläre 2.-Klasse-Ticket berechnet. Flug-, Taxi-, Mietwagen- und Übernachtungskosten sowie Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand weiterberechnet.

5.7 Bei Tageshonoraren umfasst der Arbeitstag acht Arbeitsstunden.

6.1 Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Lingl&Friends zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.1 Vor Produktionsbeginn sind der Agentur Lingl&Friends Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von Lingl&Friends nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Lingl&Friends ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7.2 Unvermeidliche Tonwertänderungen gegenüber Mustern oder Originalen bzw. zu einem früheren Zeitpunkt gefertigten Vergrößerungen berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.

7.3 Soweit unsere Vertragspartner Kaufleute sind, sind offensichtliche Mängel der gelieferten Waren oder Leistungen innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Woche nach Erhalt der Ware/Leistung geltend zu machen. Danach gelten die Ware/die Leistung als mängelfrei abgenommen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügepflicht ab der Entdeckung bzw. dem Auftreten des Mangels.

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten/Entwürfe wird von Lingl&Friends nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber stellt der Agentur fremdes Bildmaterial und fremde Daten jeglicher Art nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechteinhabers zur Verfügung und/oder besitzt die entsprechende Lizenz zur Verwendung. Bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf fremde Daten entfällt jegliche Haftung. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

8.2 Lingl&Friends haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

8.3 Soweit Lingl&Friends auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

8.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung von Lingl&Friends. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Lingl&Friends, stellt er Lingl&Friends von der Haftung frei.

8.5 Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Agentur Lingl&Friends oder deren Erfüllungsgehilfen dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Lingl&Friends wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von Lingl&Friends, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Zu den Aufgaben von Lingl&Friends gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.

9.1 Beauftragte Projekte im Bereich Mediaplanung besorgt die Agentur Lingl&Friends nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

9.2 Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weiter zu geben.

9.3 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Lingl&Friends nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Lingl&Friends verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Lingl&Friends gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10.2 Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

11.1 Liefertermine und Fristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, höherer Gewalt und Ereignissen, die Lingl&Friends die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Strom- und Wasserausfall, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern – hat Lingl&Friends auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Lingl&Friends, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus Schadensersatzansprüche zustehen, oder die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben, sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder die Verzögerung der Leistung aus anderen Gründen für den Auftraggeber unzumutbar ist. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

11.2 Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, sind wir berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

11.3 Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne.

11.4 Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

12.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

12.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

13.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Vertragsparteien ist der Sitz des Auftragnehmers.

13.2 Sofern es sich bei unserem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, ist unser Unternehmenssitz Gerichtsstand. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Auftraggeber über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.

13.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen Lingl&Friends und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt; mündliche Nebenabreden existieren nicht. Jegliche Änderung, Ergänzung oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

13.5 Für die von Lingl&Friends auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Marktredwitz, April 2024